{"id":2895,"date":"2022-01-17T15:54:37","date_gmt":"2022-01-17T15:54:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.mwall.eu\/allgemeine-bedingungen-und-konditionen\/"},"modified":"2022-09-06T14:42:27","modified_gmt":"2022-09-06T14:42:27","slug":"allgemeine-bedingungen-und-konditionen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.mwall.eu\/de\/allgemeine-bedingungen-und-konditionen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Bedingungen und Konditionen"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h1>ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN M-Wall B.V.<\/h1>\n<p><strong>Artikel 1. Allgemeine Definitionen<\/strong><\/p>\n<p><strong>1.1 <\/strong>In diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:<\/p>\n<ul>\n<li>M-Wall B.V.: M-Wall B.V. mit Sitz in Eindhoven, eingetragen bei der Handelskammer in Eindhoven unter der Nummer 52273075.<\/li>\n<li>Kunde: jede nat\u00fcrliche oder juristische Person, in deren Namen M-Wall B.V. Produkte liefert und\/oder Dienstleistungen erbringt, oder mit der M-Wall B.V. einen Vertrag abschlie\u00dft oder mit der M-Wall B.V. in Gespr\u00e4chen oder Verhandlungen \u00fcber den Abschluss eines Vertrages steht;<\/li>\n<li>Vertrag: der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag, auf den diese Bedingungen von M-Wall B.V. f\u00fcr anwendbar erkl\u00e4rt worden sind. F\u00fcr alle Angebote, Verk\u00e4ufe, Lieferungen und Dienstleistungen von M-Wall B.V. gelten die nachstehenden allgemeinen Bedingungen. Auch wenn der Auftraggeber andere Bedingungen f\u00fcr anwendbar erkl\u00e4rt, gelten diese nicht f\u00fcr M-Wall B.V., es sei denn, dies wurde ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart. Durch die Anforderung eines Angebots oder die Erteilung eines Auftrags wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber die Bedingungen von M-Wall B.V. akzeptiert. Es wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber den Inhalt dieser Bedingungen zur Kenntnis genommen hat;<\/li>\n<li>Dienstleistungen: alle Arbeiten, die von M-Wall B.V. f\u00fcr oder im Namen eines Kunden ausgef\u00fchrt werden;<\/li>\n<li>Auftrag: jeder Auftrag des Kunden, in welcher Form auch immer.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Artikel 2 Anwendbarkeit<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>1<\/strong> Au\u00dfer wenn, auch im Hinblick auf die Art der vereinbarten oder zu vereinbarenden Leistung, andere allgemeine Bedingungen von M-Wall B.V. anwendbar sind, bilden diese Bedingungen einen Teil aller Vertr\u00e4ge und gelten diese Bedingungen f\u00fcr alle (anderen) Handlungen und Rechtshandlungen zwischen M-Wall B.V. und dem Auftraggeber, auch wenn diese (Rechts-)Handlungen nicht zu einem Vertrag f\u00fchren oder nicht damit verbunden sind.<\/li>\n<li><strong>2<\/strong> Die Anwendbarkeit einer allgemeinen Bedingung des Kunden wird von M-Wall B.V. ausdr\u00fccklich abgelehnt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Artikel 3: Angebote, Abschluss von Vertr\u00e4gen sowie Spezifikationen und Angaben zu Produkten und Dienstleistungen<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>1<\/strong> Alle Angebote von M-Wall B.V. sind freibleibend und M-Wall B.V. beh\u00e4lt sich ausdr\u00fccklich das Recht vor, die Preise aufgrund von Erh\u00f6hungen der Rohstoff-, Logistik- und\/oder anderer produktbezogener Kosten zu \u00e4ndern, insbesondere wenn dies durch (gesetzliche) Vorschriften erforderlich ist.<\/li>\n<li><strong>2<\/strong> Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn und soweit M-Wall B.V. einen Auftrag des Auftraggebers schriftlich (auch per E-Mail) oder m\u00fcndlich (telefonisch) annimmt oder wenn M-Wall B.V. einen Auftrag ausf\u00fchrt, es sei denn, der Auftraggeber beweist auf andere Weise, dass M-Wall B.V. den Auftrag des Auftraggebers bedingungslos und vollst\u00e4ndig akzeptiert hat. Wenn M-Wall B.V. auf Wunsch des Abnehmers eine Leistung ausf\u00fchrt, bevor eine vollst\u00e4ndige Einigung \u00fcber den Preis und die Zahlungsbedingungen f\u00fcr diese Leistung erzielt wurde, wird der Abnehmer M-Wall B.V. f\u00fcr diese Leistung nach den dann bei M-Wall B.V. geltenden Tarifen bezahlen, vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 5 und 6. Sofern der Auftraggeber ein verbindliches Angebot von M-Wall B.V. &#8211; entgegen dem ersten Satz dieses Absatzes &#8211; mit Abweichungen von geringer Bedeutung annimmt, werden diese Abweichungen nicht Teil des Vertrages und wird der Vertrag gem\u00e4\u00df dem Angebot von M-Wall B.V. geschlossen.<\/li>\n<li><strong>3<\/strong> Alle Angaben von M-Wall B.V. \u00fcber Anzahl, Ma\u00dfe, Gewichte, Farben von Produkten und\/oder Dienstleistungen werden mit Sorgfalt gemacht, aber M-Wall B.V. kann nicht garantieren, dass es keine Abweichungen gibt. Die gezeigten oder zur Verf\u00fcgung gestellten Muster, Zeichnungen, Fotografien, (3D)-Abbildungen oder Modelle sind nur Hinweise auf die betreffenden Produkte und\/oder Dienstleistungen. Wenn der Kunde nachweist, dass die gelieferten Produkte und\/oder Dienstleistungen von den Spezifikationen von M-Wall B.V. oder von den Mustern, Zeichnungen, Fotografien, (3D-)Abbildungen oder Modellen in einem solchen Ma\u00dfe abweichen, dass es dem Kunden vern\u00fcnftigerweise nicht zugemutet werden kann, diese zu kaufen, hat der Kunde das Recht, den Vertrag zu k\u00fcndigen, jedoch nur insoweit, als eine solche K\u00fcndigung vern\u00fcnftigerweise erforderlich ist.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Artikel 4: \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>1 <\/strong>\u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen zu einer Bestimmung eines Vertrags und\/oder der Bedingungen k\u00f6nnen nur schriftlich vereinbart werden. Ein solches schriftliches Dokument ist zwischen den Parteien nur wirksam, wenn es von einem bevollm\u00e4chtigten Vertreter von M-Wall B.V. unterzeichnet ist.<\/li>\n<li><strong>2<\/strong> Wird eine \u00c4nderung und\/oder Erg\u00e4nzung gem\u00e4\u00df Absatz 1 vereinbart, so gilt diese \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung nur f\u00fcr das betreffende Abkommen.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Artikel 5: Preise<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>1<\/strong> Alle von M-Wall B.V. angegebenen Preise sind in Euro und exklusive Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Sofern in den Brosch\u00fcren, Preislisten oder sonstigem Werbematerial von M-Wall B.V. nichts anderes angegeben ist oder sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart wurde, gehen die Kosten f\u00fcr Verpackung und Versand, die Kosten f\u00fcr Ein- und Ausfuhrz\u00f6lle und Verbrauchssteuern sowie alle (anderen) Abgaben oder Steuern, die in Bezug auf eine Leistung auferlegt oder erhoben werden, gesondert zu Lasten des Kunden.<\/li>\n<li><strong>2<\/strong> Obwohl M-Wall B.V. bei der Mitteilung und Formulierung ihrer Angebote und Preise stets die gebotene Sorgfalt walten l\u00e4sst, kann der Abnehmer hieraus niemals ein berechtigtes Vertrauen in die Richtigkeit der Daten ableiten, es sei denn, es wurde ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart.<\/li>\n<li><strong>3 <\/strong>M-Wall B.V. ist berechtigt, \u00c4nderungen der in Absatz 1 genannten Faktoren, die den Preis und die zus\u00e4tzlichen Kosten von M-Wall B.V. beeinflussen, an den Abnehmer weiterzugeben, darunter Einkaufspreise, Wechselkurse, Einfuhr- und Ausfuhrz\u00f6lle und andere bei der Ein- oder Ausfuhr zu entrichtende Abgaben, Versicherungstarife, Frachttarife und andere Abgaben oder Steuern. Nur wenn dies innerhalb von drei Monaten nach Annahme des Auftrags durch M-Wall B.V. geschieht und sofern der Auftraggeber berechtigt ist, sich auf die in Artikel 6:235 des niederl\u00e4ndischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs genannten Aufhebungsgr\u00fcnde zu berufen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag zu k\u00fcndigen.<\/li>\n<li><strong>4<\/strong> Wenn die Lieferadresse des Kunden au\u00dferhalb der Zone liegt, f\u00fcr die unser Lieferant Standardkosten berechnet, ist M-Wall B.V. berechtigt, die Lieferkosten um einen festen Betrag zu erh\u00f6hen. Der Kunde wird in einem solchen Fall vor der Lieferung informiert und die zus\u00e4tzlichen Kosten werden ihm mitgeteilt. Au\u00dferhalb der Zone liegen die Watteninseln und alle L\u00e4nder mit Ausnahme der Niederlande.<\/li>\n<li><strong>5<\/strong> Der Abnehmer h\u00e4lt M-Wall B.V. schadlos gegen alle Kosten und Sch\u00e4den, die M-Wall B.V. dadurch entstehen k\u00f6nnen:\n<ul>\n<li>dass der Kunde nicht ordnungsgem\u00e4\u00df f\u00fcr die Umsatzsteuer oder eine vergleichbare Steuer in einem relevanten EG-Mitgliedstaat registriert ist und\/oder;<\/li>\n<li>dass der Kunde M-Wall B.V. und\/oder den Beh\u00f6rden auf dem Gebiet der Umsatzsteuer oder einer vergleichbaren Steuer in einem betreffenden EG-Mitgliedstaat unrichtige oder nicht rechtzeitige Angaben macht.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Artikel 6: Zahlung<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>1<\/strong> Wenn keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, betr\u00e4gt die Zahlungsbedingung 30 Tage netto nach Rechnungsdatum<\/li>\n<li><strong>2 <\/strong>Der Abnehmer ist nicht berechtigt, eine Forderung seinerseits mit einer Forderung der M-Wall B.V. zu verrechnen, es sei denn, dass ihm dies aufgrund einer rechtskr\u00e4ftigen gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Entscheidung gestattet wird.<\/li>\n<li><strong>3<\/strong> Anerkannte Reklamationen und\/oder Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche berechtigen nicht zu einem Aufschub der Zahlung oder einer Teilzahlung.<\/li>\n<li><strong>4<\/strong> Wenn M-Wall B.V. dem Abnehmer aus Gr\u00fcnden der H\u00f6flichkeit oder aus anderen Gr\u00fcnden einen Aufschub f\u00fcr die Erf\u00fcllung einer seiner Verpflichtungen gew\u00e4hrt, ist die neue Frist immer verbindlich.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Artikel 7: Lieferfrist<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>1<\/strong> Die von M-Wall B.V. angegebene Lieferzeit f\u00fcr Produkte und\/oder Dienstleistungen ist indikativ, nicht verbindlich und basiert auf den f\u00fcr MWall B.V. zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Umst\u00e4nden und, soweit sie von der Leistung Dritter abh\u00e4ngt, auf den M-Wall B.V. von diesen Dritten erteilten Informationen. M-Wall B.V. wird die angegebene Lieferfrist so weit wie m\u00f6glich einhalten.<\/li>\n<li><strong>2<\/strong> Sofern der Vertrag an einem Werktag vor 10.00 Uhr abgeschlossen wird, beginnen die genannten Fristen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Soweit der Vertrag nach 10.00 Uhr an einem Werktag mit Ausnahme des Freitags geschlossen wird, beginnen die vorgenannten Fristen am ersten Werktag nach Vertragsschluss. Wird der Vertrag am Wochenende, an einem allgemein anerkannten Feiertag im Sinne des Allgemeinen Fristverl\u00e4ngerungsgesetzes oder an einem Freitag nach 10.00 Uhr abgeschlossen, beginnen die vorgenannten Fristen am ersten darauf folgenden Werktag.<\/li>\n<li><strong>3<\/strong> Wenn M-Wall B.V. zur Ausf\u00fchrung der Vertr\u00e4ge Informationen oder Hilfsmittel vom Kunden ben\u00f6tigt, beginnen die Fristen unter Ber\u00fccksichtigung der Bestimmungen in Absatz 2 an dem Tag zu laufen, an dem alle erforderlichen Informationen oder Hilfsmittel in brauchbarer Form im Besitz von M-Wall B.V. sind.<\/li>\n<li><strong>4<\/strong> Der Kunde \u00fcberweist den Betrag der Vorauszahlung auf das Bank- oder Girokonto des Kunden, nachdem er die oben genannte Aufforderung zur Vertragsaufl\u00f6sung erhalten hat.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Artikel 8: Lieferung und Risiko<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>1<\/strong> Die Lieferung der Produkte, einschlie\u00dflich der Lieferkosten und des Gefahren\u00fcbergangs, erfolgt zu den \u00fcblichen Zahlungs- und Versandbedingungen.<\/li>\n<li><strong>2<\/strong> Der Kunde sorgt daf\u00fcr, dass seinerseits die Einhaltung bestimmter vereinbarter Fristen, einschlie\u00dflich der Liefer- und Abnahmefristen, nicht behindert wird.<\/li>\n<li><strong>3<\/strong> Nimmt der Kunde die Produkte nicht oder nicht rechtzeitig ab, befindet er sich in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. M-Wall B.V. ist dann berechtigt, die Produkte auf Kosten und Risiko des Kunden einzulagern oder sie an einen Dritten zu verkaufen. In diesem Fall bleibt der Kunde f\u00fcr den Kaufpreis haftbar.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Artikel 9. H\u00f6here Gewalt<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>1<\/strong> Wenn M-Wall B.V. aufgrund einer nicht zu vertretenden St\u00f6rung (&#8222;h\u00f6here Gewalt&#8220;) nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Kunden zu erf\u00fcllen, werden diese Verpflichtungen f\u00fcr die Dauer der h\u00f6heren Gewalt ausgesetzt.<\/li>\n<li><strong>2<\/strong> Hat der Zustand der h\u00f6heren Gewalt drei Monate gedauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich aufzul\u00f6sen.<\/li>\n<li><strong>3<\/strong> Unter h\u00f6herer Gewalt von M-Wall B.V. wird jeder vom Willen von M-Wall B.V. unabh\u00e4ngige Umstand verstanden, durch den die Erf\u00fcllung (des betreffenden Teils) ihrer Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Abnehmer verhindert, verz\u00f6gert oder unwirtschaftlich gemacht wird oder durch den die Erf\u00fcllung dieser Verpflichtungen von M-Wall B.V. billigerweise nicht verlangt werden kann.<\/li>\n<li><strong>4<\/strong> Die Vertragsparteien informieren sich gegenseitig so schnell wie m\u00f6glich \u00fcber eine (m\u00f6gliche) Situation h\u00f6herer Gewalt.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Artikel 10: Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>1<\/strong> Das Eigentum an den Produkten geht ungeachtet der tats\u00e4chlichen Lieferung erst dann auf den Auftraggeber \u00fcber, wenn dieser alles, was er M-Wall B.V. in Bezug auf die im Rahmen des Vertrags gelieferten oder zu liefernden Produkte schuldet oder schulden wird, vollst\u00e4ndig bezahlt hat, einschlie\u00dflich des Kaufpreises, etwaiger Zuschl\u00e4ge, Zinsen, Steuern und Kosten, die aufgrund dieser Bedingungen oder des Vertrags geschuldet werden, sowie aller im Rahmen des Vertrags ausgef\u00fchrten oder auszuf\u00fchrenden Arbeiten.<\/li>\n<li><strong>2<\/strong> Jeder vom Abnehmer erhaltene Betrag wird zun\u00e4chst zur Begleichung aller Forderungen verwendet, die M-Wall B.V. gegen\u00fcber dem Abnehmer hat und f\u00fcr die M-Wall B.V. keinen Eigentumsvorbehalt gem\u00e4\u00df Absatz 1 geltend gemacht hat.<\/li>\n<li><strong>3<\/strong> Bevor das Eigentum an den Produkten auf den Kunden \u00fcbergeht, ist der Kunde nicht berechtigt, die Produkte an Dritte zu vermieten oder zu \u00fcberlassen, zu verpf\u00e4nden oder anderweitig zu belasten. Der Kunde ist nur berechtigt, die Produkte, deren Eigent\u00fcmer M-Wall B.V. ist, an Dritte zu verkaufen oder zu liefern, soweit dies im Rahmen des normalen Gesch\u00e4ftsbetriebs des Kunden erforderlich ist.<\/li>\n<li><strong>4<\/strong> Der Abnehmer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte sorgf\u00e4ltig und als erkennbares Eigentum von M-Wall B.V. zu verwahren und sie gegen Risiken wie Feuer, Explosion, Besch\u00e4digung und Diebstahl zu versichern. Auf erste Aufforderung von M-Wall B.V. tritt der Kunde alle Rechte gegen\u00fcber den betreffenden Versicherern an M-Wall B.V. ab.<\/li>\n<li><strong>5<\/strong> Wenn und solange M-Wall B.V. Eigent\u00fcmerin der Produkte ist, hat der Kunde M-Wall B.V. unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Teil der Produkte verloren geht oder besch\u00e4digt wird, oder die Produkte beschlagnahmt werden und\/oder auf andere Weise ein Anspruch in Bezug auf die Produkte (oder einen Teil davon) erhoben wird. Dar\u00fcber hinaus informiert der Kunde M-Wall B.V. auf erste Anfrage von M-Wall B.V., wo sich die Produkte, deren Eigent\u00fcmer M-Wall B.V. ist, befinden.<\/li>\n<li><strong>6<\/strong> Im Falle einer Pf\u00e4ndung, eines (vorl\u00e4ufigen) Zahlungsaufschubs oder eines Konkurses hat der Abnehmer den pf\u00e4ndenden Gerichtsvollzieher, den Verwalter oder den Kurator der (Eigentumsvorbehalts-)Rechte von M-Wall B.V. unverz\u00fcglich zu informieren.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Artikel 11. Geistiges Eigentum<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>1<\/strong> M-Wall B.V. erkl\u00e4rt nach bestem Wissen und Gewissen, dass die Produkte keine in den Benelux-Staaten geltenden geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen. M-Wall B.V. kann den Kunden jedoch nicht f\u00fcr die Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter entsch\u00e4digen.<\/li>\n<li><strong>2<\/strong> Wenn M-Wall B.V. Produkte auf der Grundlage eines nicht von M-Wall B.V. zur Verf\u00fcgung gestellten Entwurfs herstellt oder auf spezifische Anweisung des Auftraggebers herstellen l\u00e4sst, stellt der Auftraggeber M-Wall B.V. von jeglicher Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter im Zusammenhang mit (der Herstellung und Verwendung) der Produkte frei.<\/li>\n<li><strong>3<\/strong> Der Kunde verpflichtet sich, die geistigen Eigentumsrechte von M-Wall B.V. in Bezug auf die Produkte nicht zu verletzen (und auch nicht zuzulassen oder zu erm\u00f6glichen, dass Dritte diese verletzen), z.B. durch Kopieren, Verarbeiten oder Reproduzieren der Produkte.<\/li>\n<li><\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Artikel 12. Inspektion und Werbung<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>1<\/strong> Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte unverz\u00fcglich nach ihrem Eintreffen am Bestimmungsort oder, wenn dies fr\u00fcher ist, nach ihrem Empfang durch ihn oder einen von ihm beauftragten Dritten sorgf\u00e4ltig zu pr\u00fcfen oder pr\u00fcfen zu lassen. Beanstandungen von M\u00e4ngeln an den Produkten, die auf Material- oder Herstellungsfehler zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, sowie Abweichungen in Menge, Gewicht, Zusammensetzung oder Qualit\u00e4t zwischen den gelieferten Produkten und der Beschreibung auf der Auftragsbest\u00e4tigung und\/oder Rechnung m\u00fcssen M-Wall B.V. innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft der Produkte schriftlich oder telefonisch mitgeteilt werden.<\/li>\n<li><strong>2<\/strong> Nach der Entdeckung eines Mangels ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung, Verarbeitung oder Installation der betreffenden Produkte unverz\u00fcglich einzustellen.<\/li>\n<li><strong>3<\/strong> Der Abnehmer gew\u00e4hrt jede von M-Wall B.V. gew\u00fcnschte Mitwirkung zum Zwecke der Untersuchung und Werbung, einschlie\u00dflich der M\u00f6glichkeit f\u00fcr M-Wall B.V., die Umst\u00e4nde der Verarbeitung, Bearbeitung, Installation und\/oder Verwendung vor Ort zu untersuchen.<\/li>\n<li><strong>4<\/strong> Der Kunde hat kein Reklamationsrecht in Bezug auf Produkte, bei denen M-Wall B.V. die Reklamation nicht \u00fcberpr\u00fcfen kann.<\/li>\n<li><strong>5<\/strong> Es steht dem Abnehmer nicht frei, die Produkte zur\u00fcckzusenden, bevor M-Wall B.V. dem schriftlich zugestimmt hat. Die Kosten f\u00fcr die R\u00fccksendung der Produkte gehen zu Lasten des Kunden und die Produkte verbleiben auf dessen Risiko, es sei denn, das Produkt ist unmittelbar nach dem Kauf defekt (DOA) oder das Produkt wurde von uns falsch geliefert.<\/li>\n<li><strong>6 <\/strong>M\u00e4ngel, die sich auf eine einzelne Charge von Produkten beziehen, die Teil einer aus mehreren Chargen bestehenden Lieferung ist, geben dem Auftraggeber nur dann das Recht, den gesamten Vertrag aufzul\u00f6sen, wenn ihm die Aufrechterhaltung des verbleibenden Teils des Vertrags nicht zugemutet werden kann.<\/li>\n<li><strong>7<\/strong> Der Abnehmer ist nicht berechtigt, Anspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln an den Produkten gegen\u00fcber M-Wall B.V. geltend zu machen, solange der Abnehmer keine Verpflichtung gegen\u00fcber M-Wall B.V. erf\u00fcllt hat, die nicht direkt damit zusammenh\u00e4ngt.<\/li>\n<li><strong>8 <\/strong>Wenn der Kunde eine rechtzeitige, korrekte und begr\u00fcndete Reklamation in Bezug auf M\u00e4ngel an einem Produkt vorbringt, beschr\u00e4nkt sich die Haftung von M-Wall B.V. in Abh\u00e4ngigkeit von der Art der Reklamation und unter Ber\u00fccksichtigung der \u00fcbrigen Bestimmungen in Artikel 13 auf die in Artikel 13.1 beschriebenen Verpflichtungen.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Artikel 13. Garantie<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>1<\/strong> M-Wall B.V. sichert dem Kunden ein hochwertiges Produkt zu. M-Wall B.V. garantiert dem Kunden diese Qualit\u00e4t.<\/li>\n<li><strong>2 <\/strong>Im Rahmen der allgemeinen Garantiebestimmungen gehen wir von einem rechtm\u00e4\u00dfigen Gebrauch aus, f\u00fcr den dieses Produkt bestimmt ist. Jede andere Verwendung sowie die Nichteinhaltung der \u00fcblichen Verarbeitungsmethoden schlie\u00dft jede Haftung aus.<\/li>\n<li><strong>3.<\/strong> Die Garantie erstreckt sich nur auf den Ersatz der gelieferten Produkte. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Folge-, Verarbeitungs- oder Entsorgungskosten sowie auf die Haftung gegen\u00fcber Dritten und\/oder deren Eigentum (Produkte). Der Ersatz erfolgt durch gleichwertige Produkte, sofern diese zum Zeitpunkt des Ersatzes verf\u00fcgbar sind. Bitte beachten Sie, dass die Farben und Zusammensetzungen je nach Marktentwicklung variieren k\u00f6nnen.<\/li>\n<li><strong>4 <\/strong>Ausgeschlossen von dieser Garantie sind normaler Verschlei\u00df, unsachgem\u00e4\u00dfe Anwendung und\/oder Verwendung der Produkte, unsachgem\u00e4\u00dfer Gebrauch, Besch\u00e4digung oder andere von au\u00dfen verursachte Sch\u00e4den.<\/li>\n<li><strong>5<\/strong> Im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Garantie kann jede Partei einen unabh\u00e4ngigen Sachverst\u00e4ndigen hinzuziehen, der ein verbindliches Gutachten erstellt. Die Kosten dieses Gutachtens gehen zu Lasten der Partei, die das Unrecht begangen hat. Kommt diese Klausel zur Anwendung, m\u00fcssen diese Kosten im Voraus schriftlich zwischen beiden Parteien vereinbart werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Artikel 14. Haftung und Entsch\u00e4digung<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>1<\/strong> M-Wall B.V. haftet niemals f\u00fcr direkte oder indirekte Sch\u00e4den, die der Kunde oder Dritte erleiden, einschlie\u00dflich Folgesch\u00e4den, immaterielle Sch\u00e4den, Gesch\u00e4fts- oder Umweltsch\u00e4den, die sich aus der Verwendung der Produkte ergeben.<\/li>\n<li><strong>2<\/strong> Die Haftung von M-Wall B.V. gegen\u00fcber dem Abnehmer, aus welchem Grund auch immer, ist pro Ereignis (wobei eine zusammenh\u00e4ngende Reihe von Ereignissen als ein einziges Ereignis gilt) auf die jeweilige Vertragssumme (ohne Mehrwertsteuer) beschr\u00e4nkt. Wenn keine Vertragssumme angegeben werden kann, beschr\u00e4nkt sich die Haftung von M-Wall B.V. auf den Betrag, den sie von ihrem Betriebshaftpflichtversicherer erh\u00e4lt.<\/li>\n<li><strong>3<\/strong> Die Haftungsbeschr\u00e4nkungen in den Abs\u00e4tzen 1 und 2 gelten nicht, soweit der betreffende Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit der M-Wall B.V. oder ihrer leitenden Angestellten verursacht wurde oder soweit sich die Haftung der M-Wall B.V. aus dem zwingend anwendbaren Produkthaftungsgesetz ergibt.<\/li>\n<li><strong>4 <\/strong>Au\u00dfer im Falle grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder vors\u00e4tzlichen Fehlverhaltens von M-Wall B.V. oder ihrer Gesch\u00e4ftsleitung sch\u00fctzt der Abnehmer M-Wall B.V. vor allen Anspr\u00fcchen Dritter, aus welchem Grund auch immer, auf Ersatz von Sch\u00e4den, Kosten oder Zinsen, die sich auf die Produkte beziehen oder sich aus der Verwendung der Produkte ergeben, es sei denn, dass der Abnehmer billigerweise nicht f\u00fcr den Schaden verantwortlich gemacht werden kann.<\/li>\n<li><strong>5<\/strong> M-Wall B.V. haftet in keinem Fall f\u00fcr Sch\u00e4den, die von einer Partei erlitten werden, sofern diese Sch\u00e4den auf eine unsachgem\u00e4\u00dfe oder nicht den Anweisungen entsprechende Verwendung der Produkte zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Artikel 15. Sonstige Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>1<\/strong> Der Abnehmer wird M-Wall B.V. stets rechtzeitig alle f\u00fcr die Ausf\u00fchrung der Arbeiten von M-Wall B.V. erforderlichen Informationen zur Verf\u00fcgung stellen und garantiert deren Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit.<\/li>\n<li><strong>2<\/strong> Der Kunde darf die auf den Produkten angebrachten Warenzeichen und\/oder Identifikationsmerkmale weder ganz noch teilweise entfernen oder unsichtbar machen.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Artikel 16. Aufl\u00f6sung<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>1<\/strong> Im Falle der (vorl\u00e4ufigen) Zahlungseinstellung, des Konkurses, der Schlie\u00dfung oder der Liquidation des Unternehmens des Abnehmers werden alle Vertr\u00e4ge mit dem Abnehmer von Rechts wegen aufgel\u00f6st, es sei denn, M-Wall B.V. teilt dem Abnehmer innerhalb einer angemessenen Frist (auf Verlangen des Verwalters oder Konkursverwalters) mit, dass sie die Erf\u00fcllung (eines Teils) der betreffenden Vertr\u00e4ge verlangt; in diesem Fall ist M-Wall B.V. berechtigt, dies ohne Inverzugsetzung zu tun:\n<ul>\n<li><strong> die <\/strong>Erf\u00fcllung der betreffenden Vereinbarung(en) auszusetzen, bis die Zahlung in angemessener Weise sichergestellt ist, und\/oder<\/li>\n<li>alle ihre Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Abnehmer aussetzen; dies alles unbeschadet der sonstigen Rechte von M-Wall B.V. aufgrund eines Vertrags mit dem Abnehmer und ohne dass M-Wall B.V. zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li><strong>2<\/strong> Wenn der Abnehmer eine Verpflichtung, die sich aus einem Vertrag ergibt, nicht ordnungsgem\u00e4\u00df, nicht innerhalb einer bestimmten Frist oder nicht rechtzeitig erf\u00fcllt, befindet sich der Abnehmer in Verzug und ist M-Wall B.V. berechtigt, den Vertrag ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention zu k\u00fcndigen:\n<ul>\n<li>die Ausf\u00fchrung dieses Abkommens und aller unmittelbar damit zusammenh\u00e4ngenden Abkommen auszusetzen, bis die Zahlung hinreichend gesichert ist, und\/oder<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>diesen Vertrag und alle anderen unmittelbar damit zusammenh\u00e4ngenden Vertr\u00e4ge ganz oder teilweise aufzul\u00f6sen; dies alles unbeschadet der sonstigen Rechte von M-Wall B.V. aus irgendeinem Vertrag mit dem Kunden und ohne dass M-Wall B.V. zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist.<\/li>\n<li><strong>3 <\/strong>Im Falle eines Ereignisses im Sinne von Absatz 1 bzw. Absatz 2 werden alle Forderungen von M-Wall B.V. gegen\u00fcber dem Abnehmer und die genannten Forderungen aus dem\/den betreffenden Vertrag\/Vertr\u00e4gen sofort und vollst\u00e4ndig f\u00e4llig und ist M-Wall B.V. berechtigt, die betreffenden Produkte zur\u00fcckzunehmen. In diesem Fall sind M-Wall B.V. und ihr(e) bevollm\u00e4chtigte(r) Vertreter berechtigt, das Gel\u00e4nde des Kunden zu betreten, um die Produkte zur\u00fcckzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um M-Wall B.V. die M\u00f6glichkeit zu geben, seine Rechte auszu\u00fcben.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Artikel 17. \u00dcbertragung von Rechten und Pflichten<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>1<\/strong> M-Wall B.V. ist berechtigt, die in einem Vertrag mit dem Kunden beschriebenen Rechte und Pflichten auf Dritte zu \u00fcbertragen. Im Falle einer \u00dcbertragung von Verpflichtungen von M-Wall B.V. wird M-Wall B.V. den Kunden im Voraus dar\u00fcber informieren, und der Kunde hat das Recht, den Vertrag zu k\u00fcndigen. M-Wall B.V. ist diesbez\u00fcglich zu keinerlei Schadenersatz verpflichtet.<\/li>\n<li><strong>2 <\/strong>Der Abnehmer ist nicht berechtigt, seine Rechte und\/oder Pflichten aus einem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von M-Wall B.V. auf einen Dritten zu \u00fcbertragen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Artikel 18. Aus\u00fcbung des Rechts auf Aussetzung, Aufl\u00f6sung und Annullierung<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>1 <\/strong>Wenn die M-Wall B.V. aufgrund der Umst\u00e4nde, die ihr zu diesem Zeitpunkt bekannt sind und die ihr zu diesem Zeitpunkt h\u00e4tten bekannt sein m\u00fcssen, vern\u00fcnftigerweise davon ausgeht, dass sie ein Recht auf Aussetzung, K\u00fcndigung und\/oder Annullierung wirksam aus\u00fcben kann, ist die M-Wall B.V. nicht verpflichtet, die gesetzlichen Zinsen zu zahlen, falls sich sp\u00e4ter herausstellt, dass sie das\/die besagte(n) Recht(e) nicht wirksam ausge\u00fcbt hat.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Artikel 19. Anwendbares Recht, Informationspflicht und zust\u00e4ndiges Gericht<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>1 <\/strong>Auf diese Bedingungen sowie auf alle Vertr\u00e4ge findet niederl\u00e4ndisches Recht Anwendung.<\/li>\n<li><strong>2<\/strong> Dritte d\u00fcrfen keinen Vertrag zwischen M-Wall B.V. und dem Auftraggeber auf der Grundlage einer Drittklausel in diesen Bedingungen oder dem Vertrag abschlie\u00dfen.<\/li>\n<li><strong>3 <\/strong>F\u00fcr alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschlie\u00dflich das zust\u00e4ndige Gericht in den Niederlanden zust\u00e4ndig.<\/li>\n<\/ul>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text] ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN M-Wall B.V. Artikel 1. 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